Gottesdienstordnung der Leipziger Hauptkirchen für
gewöhnliche Gottesdienste zur Zeit Bachs in Leipzig

Gemeinde & Orgel

Chor

Prediger & Ministranten
Mit Ausnahme der Kanzelstücke
im Rezitationston gesungen

1

 

Geläut mit allen Glocken
&
Aufstecken der Altarkerzen

 

2

Praeludium

 

 

3

 

Introitus-Motette

 

4

Praeludium

Kyrie, Christe, Kyrie,
figuraliter oder choraliter
oder
als deutsches Kyrie-Lied

 

5

 

 

Gloria, lat. Intonation

6

 

Fortsetzung der
lat. Gloria Intonation mit
Gloria:...Et in terra pax,
figuraliter
oder
mit einem deutschen Gloria-Lied

 

7

 

 

Gruß

8

 

 

Kollektengebet

9

 

 

Epistel

10

Praeludium

 

 

11

De tempore Lied

 

 

12

 

 

Evangelium

13

 

 

Credo, lat. Intonation
choraliter

14

Praeludium
auf die" Hauptmusice"

 

 

15

 

Kantate I bzw.
Teil 1einer zweiteiliger Kantate
" Hauptmusice"
~ 7.30Uhr

 

16

Praeludium

 

 

17

Lied:
Wir glauben all an einen Gott

 

 

18

 

 

Ankündigung der Predigt

19

Praeludium

 

 

20

Lied

 

Predigttext

21

 

 

Vater unser

22

 

 

Predigt,
ca. um 8Uhr
~ 1 Std. lang

23

 

 

Aufgebote,
Kirchengebet,
Fürbitten,
Danksagungen,
Abkündigung,
Vater unser (still),
Kanzelsegen

24

Praeludium

 

 

25

Lied

 

 

26

 

 

Abendmahlsvermahnung
Einsetzungsworte

27

Praeludium

 

 

28
& 29

 

Kantate II bzw.
Teil 2 einer zweiteiligen Kantate
sub communione

Kommunion
Sakramentsausteilung

30

Praeludien & Lieder
sub communione

 

 

31

 

 

Versikel,
Schlußkollekte & Segen

32

Praeludium

 

 

32

Lied nach Ps. 67:
Gott sei uns genädig
und segne uns ...

 

 

 

N.B.: Gottesdienstbeginn 7:00 Uhr morgens, Dauer ca. 3 Stunden
-
- mehrere in einer Zeile stehenden Teile werden in der Abfolge von links nach rechts lesend abgehalten.

Gültige Ordnung für folgende Tage des Kirchenjahres in Leipzig:
- 1. - 6. Sonntag nach Epiphanias*
- Septuagesimae
- Sexagesimae
- Estomihi
- Quasimodgeniti
- Misericordias Domini
- Jubilate
- Cantate
- Rogate
- Exaudi
- 1. - 27. Sonntag nach Trinitatis*

N.B.:

Tage mit * entfallen je nach Struktur des Kirchenjahres.

Grund ist die wechselnde Lage des Ostertermins, da sich dieser Termin nach dem nach dem Mond richtet.

Der Ostersonntag fällt auf den ersten Sonntag nach dem ersten Frühlingsvollmond, also dem ersten Vollmond nach dem Frühlingsanfang am 21. März.

Die Festlegung erfolgte auf dem Konzil von Nicäa im Jahre 325.

Daher ist der 22. März der frühestmögliche und der 25. April der späteste mögliche Termin für den Ostersonntag.

Der früheste Karfreitagstermin ist daher der 20. März, der späteste Termin der 23. April.

Dadurch gibt es mehr oder weniger Epiphanias-Sonntage bzw. Sonntage nach Trinitatis.

Zudem kann es ein zusammenfallen von Terminen auf ein und denselben Tag geben , dadurch muß ein liturgischer Termin ausfallen.

Bearbeitete Zusammenstellung nach Darstellungen von Prof. Dr. Martin Petzold und Christoph Wolff

Copyright © 2002 - by Jochen Grob
Alle Angaben ohne Gewähr.
Fehler und Irrtümer vorbehalten

Quellen siehe Literaturverzeichnis

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