Die geistlichen Kantaten zum Kirchenjahr von Johann Sebastian Bach
vom 1. Son. n. Trinitatis bis zum 27. Son. n. Trinitatis,
sowie zum Johannistag (24. Juni) & Mariae Heimsuchung (2. Juli)

Dieser zweite Abschnitt der geistlichen Vokalwerke Bachs umfasst die Zeit
des Kirchenjahres vom 1. bis zum 27. Sonntag nach Trinitatis.
Diese Zeit beinhaltet keine großen Kirchenfeste und wird deswegen
- im Gegensatz zum ersten Abschnitt - oft als festlose Zeit bezeichnet.
Dies trifft nur bedingt zu, es gab zwar keine großen Kirchenfeste wie
Weihnachten, Karfreitag, Ostern und Pfingsten. Allerdings gab es eine Reihe
kleiner Kirchenfeste, die dieser Zeit des Kirchenjahres ihr Gepräge gaben.
Viel dieser Festtage sind oft selbst den kirchennahen Gläubigen und den Pfarrern unserer Zeit
heute nicht mehr bewußt und werden auch von der heutige Theologie im praktischen Gemeindeleben
(leider) oft nicht mehr gefeiert.

   Obwohl sich bei diesen Werken für das Bild und historische Verständnis der Kirchen,
   für die Ökumene und die Möglichkeiten der Kirchenmusik vieles wertvolles Material finden würde.
   Ebenso sind diese Werke unverzichtbar für das Bild, das Verständnis der bachschen und evangelischen
   Kirchenmusik und der Theologie der Bach-Zeit.

Folgende Feste wurde zur Zeit Bachs noch liturgisch in den Gottesdiensten begangen:

   24. Juni - Fest Johannes des Täufers / Johannisfest
   02. Juli - Mariae Heimsuchung
   29. September - Fest des Erzengels Michael / Michaelisfest
   31. Oktober - Reformationsfest

Die Werke zu Mariae Heimsuchung und dem Johannisfest sind in diesem Abschnitt eingebunden,
die Werke der anderen Feste sind aus rein praktischen Gründen im
4. Abschnitt erfasst.

Bei den Werken zur Ratswahl

- Mühlhausen, am 2. Februar
- Leipzig, am Montag nach dem 24. August, dem Bartholomäustag

handelt es sich um politische Ereignisse, welche von der Kirche mit einem Gottesdienst
mit festlicher Figuralmusik begangen wurden. Hierbei wurde der neu gewählte Rat in sein Amt eingesetzt.
Diese Werke finden sich ebenfalls im
4. Abschnitt.

Fallen Festtage wie Johannis, Mariae Heimsuchung, Michaelistag auf eine Sonntag trat dessen liturgische
Bestimmung zugunsten des Festtages zurück.
Fällt das Reformationsfest auf einen Sonntag, ist die liturgische Bestimmung des betreffenden Sonntags vorrangig
und das Reformationsfest entfiel zugunsten der Liturgie des betreffenden Sonntags.

Wie im ersten Abschnitt der geistlichen Vokalwerke, gibt es auch im zweiten Abschnitt aufgrund
der unterschiedlichen Lage des Osterfestes eine unterschiedlich hohe Anzahl an Sonntagen nach
dem Sonntag Trinitatis. Hierbei können es maximal 27. Sonntage nach Trinitatis sein.
Einen 27. Sonntag nach Trinitatis gibt es nur dann, wenn Ostern zwischen den 22. - 26. März fällt.
Im Leben Bachs gab es nur in den Jahren 1690, 1693, 1704, 1731 & 1742 einen 27. Son. n. Trinitatis.
Dies erklärt, neben den auch anzunehmenden Verlusten an Werken, warum für den Zeitraum
vom 23. - 27. Sonntag nach Trinitatis zunehmend weniger Kantaten überliefert sind.
Es wurden schlichtweg weniger Werke hierfür benötigt und komponiert.

(Näheres siehe auch Gottesdienstordnungen der Bach-Zeit)

Grundlage der Kantatentexte ist in der Regel der Evangeliumstext des jeweiligen liturgischen Tages,
aber auch der Episteltext oder auch der Eingangspsalm konnten einzeln oder kombiniert verwendet werden,
ebenso wurden die Texte geeigneter Kirchenlieder genutzt.
Bach und seine Zeitgenossen richteten, sich neben den verschiedenen Bibelkommentaren ihrer Zeit,
zur Auslegung der Bibeltexte im wesentlichen an den Text der Lutherbibel,
der im wesentlichen auf der unrevidierten Fassung von 1545 beruht
Daher werden die Epistel- und Evangeliumstext einmal in der
Fassung von 1545 in ihrer
originalen Schreibweise und im Wortlaut Luthers wiedergegeben,
zum zweiten in einer revidierten Fassung des 20. Jhd. (von 1970 bzw. 1972) und unsere heutigen Schreibweise
(ohne Berücksichtigung der neuen Rechtschreibreform.)
Damit dürfte es möglich sein die Texte von Bachs Kantaten besser zu verstehen,. sei es das einem die heutige
Übersetzung zum besseren Verständnis helfen möge, sei es das der originale lutherische Wortlaut Textvarianten und
andere Bedeutungsschwerpunkte mit aufzeigen kann.
Dahingehend ist es auch anzuraten, Verweise auf Bibelstellen in den Kantatentexten
in ver. Übesetzungen nachzuschlagen und zu vergleichen.

Die liturgischen Farben des Kirchenjahres und Johann Sebastian Bachs geistliche Kantaten

Durch farbliche Hinterlegung bzw.entsprechender farblicher Gestaltung soll die Zugehörigkeit der Kantaten & geistlichen Werke
zu den kirchlichen" Jahreszeiten" deutlich gemacht werden. Diese liturgischen Farben der Parament oder Gewänder
sind ein heute noch gültiges nach außen sichtbares Zeichen des jeweiligen Charakters des Kirchenjahres
mit eigener symbolhafter Bedeutung. Hierbei gilt bis heute folgende Zuordnung:

Liturgische Farbe

Zugehöriger Tag des Kirchenjahres
Darstellung

Symbolhafte Bedeutung

weiss

Christnacht,
1. - 3. Weihnachtstag,
Son. n .Weihnachten,
Neujahr,
Son. n. Neujahr,
Epiphanias,
(Letzter Son. n. Epiphanias,)
Mariae Reinigung / Lichtmeß (2. Februar)
Mariae Verkündigung (25. März),
1. - 3. Ostertag,
Quasimodogeniti,
Misericordias Domini,
Jubilate,
Cantate,
Rogate,
Christi Himmelfahrt,
Exaudi,
Sonntag Trinitatis
Johannistag (24.Juni)
Mariae Heimsuchung (02.Juli)
Michaelistag (29.September)

Christus das Licht der Welt

violett

1. - 4. Adventssonntag,
Invokavit,
Reminiscere,
Oculi,
Laetare,
Judica,
Palmarum

Buße und innere Einkehr,
Vorbereitung auf hohe Festtage

rot

1. - 3. Pfingsttag,
Reformationstag (31.10)
Kirchweihfest
Stephanustag (26. Dezember)
Augsburger Bekenntnis (25.06)

Feuer,
Heiliger Geist,
Blut der Märtyrer

grün

1. - 4. Sonntage nach Epiphanias,
Septuagesimae,
Sexagesimae,
Estomihi (Quinquagesimae),
1. - 27. Sonntag nach Trinitatis

Schöpfung & Hoffnung

schwarz

Karfreitag

Symbol der Trauer

Kann ein Werk mehreren liturgischen "Jahreszeiten" zugeordnet werden , wird es entsprechen mehrfarbig hinterlegt. (Bsp. BWV 1083)

 

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Quellen siehe Literaturverzeichnis

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